Muttizettel

Laut Jugendschutzgesetz darf 1 Person über 18

auf 1 Personen zwischen 16 und 18 aufpassen.

 

Der Muttizettel kann online ausgefüllt
und dann ausgedruckt werden.

 

Bitte vergesst euren Schüler-/Personalausweis nicht!

Informationen zum Thema Jugendschutz sowie"personensorgeberechtigte"
und "erziehungsbeauftragte" Personen findest Du hier.

 

Erziehungsauftrag
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